Flugstunden auf Nimbus2000 sind ausgebucht...nur noch Fahrlektionen auf Muggelfahrzeug verfügbar.

Muggel Fahrschule «Muggle Drive»

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We also teach in english 🙂

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Dieses Angebot giltet für Neukunden
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CHF 395
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  • 5 Fahrlektionen à 50min zu je Fr. 59.-(statt: Fr. 95.-)
  • Administrations-Versicherungspauschale Fr. 100.-
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Über mich:

Andreas Israng

Schön, dass du dir die Zeit nimmst, diese Zeilen zu lesen!
Ich wurde 1985 in Zürich geboren und lebe heute in der schönen Stadt Luzern. Neben meiner Arbeit genieße ich meine Freizeit am liebsten mit meiner kleinen Hündin Sunny, beim Wandern, bei langen Spaziergängen oder im Fitnessstudio.


Beruflich habe ich viele Jahre auf der Straße verbracht. Mit dem Lastwagen und im öffentlichen Linienverkehr durfte ich die verschiedensten Orte ansteuern und dabei viele schöne, aber auch herausfordernde Situationen erleben.


Für mich steht die Sicherheit stets im Fokus. Mein Ziel ist es, dir dieses Bewusstsein auf vielfältige Weise weiterzuvermitteln. Dabei passen wir den Unterricht individuell an dich an – mit einer Mischung aus modernsten und bewährten Methoden.
Ich freue mich auf dich! 😊


P.S.: Mein Haus ist Ravenclaw.

Der Weg des Führerscheins

Um einen Führerschein der Kategorie B in der Schweiz zu erlangen, muss man einen mehrstufigen Prozess durchlaufen. Dieser beginnt mit dem Erste-Hilfe-Kurs („Nothilfe“), der für alle Neueinsteiger obligatorisch ist. Im Anschluss daran muss ein Sehtest absolviert werden, dessen Ergebnisse auf dem Antragsformular vermerkt werden müssen.

Nachdem diese Vorbereitungen abgeschlossen sind, folgt das Einreichen des Antragsformulars, zusammen mit dem Erste-Hilfe-Nachweis, dem Sehtest, einem farbigen Passfoto und einem gültigen Ausweis.

Sobald der Antrag eingereicht ist, muss man sich der Verkehrsregel-Theorie widmen. Dazu gehört das Lernen der Theorie am Computer, was als empfehlenswert, aber nicht obligatorisch gekennzeichnet ist, gefolgt von einer Theorieprüfung, die bestanden werden muss, um weiterzukommen.

Besteht man die Theorieprüfung, erhält man den Lernfahrausweis, der eine Gültigkeit von 24 Monaten hat. In dieser Phase ist auch der Besuch eines Verkehrskundeunterrichts (VKU) notwendig.

Der praktische Teil beginnt mit dem Fahrunterricht, welcher nicht für alle Kategorien als obligatorisch markiert ist. Hier lernt man das Fahren im realen Verkehr. Nach ausreichender Übung stehen die Autobahn- und Passfahrten an, die dazu dienen, die Fahrkompetenz auf Schnellstraßen und in anspruchsvollen Geländen zu stärken.

Das Wissen über Fahrzeugkunde ist ebenfalls ein Teil der Ausbildung und wird vor der praktischen Fahrprüfung abgefragt. Nach erfolgreicher Absolvierung der praktischen Prüfung erhält der Kandidat einen befristeten Führerausweis für eine Probezeit von drei Jahren.

Während der Probezeit muss der Fahranfänger einen sogenannten 2-Phasen-Kurs besuchen, welcher innerhalb eines Jahres nach Bestehen der praktischen Prüfung absolviert werden muss.

Erst nach Abschluss dieses Kurses und nach Ablauf der Probezeit kann der Fahranfänger den unbefristeten Führerschein erhalten, vorausgesetzt, dass während der Probezeit keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße begangen wurden.

Jeder dieser Schritte ist in der Grafik für drei unterschiedliche Gruppen gekennzeichnet: Neueinsteiger, Personen mit einem ausländischen Führerschein und Motorradfahrer mit einer Lizenz der Kategorien A1/A. Die Anforderungen variieren je nach Vorerfahrung der Kandidaten.

Wer muss eine Kontrollfahrt machen?

Grundsätzlich sind alle aus einem EU- oder EFTA-Staat von einer Kontrollfahrt befreit und müssen den ausländischen Führerausweis spätestens ein Jahr nach Einreisedatum umschreiben lassen. Hier findest du die genaue Übersicht:

Keine Kontrollfahrt nötig für alle Kategorien
Wenn du den Führerausweis aus einem dieser Länder besitzt, dann kannst du alle Kategorien ohne Kontrollfahrt umschreiben lassen:

Belgien
Italien
Polen
Bulgarien
Kroatien
Portugal
Dänemark
Lettland
Rumänien
Deutschland
Liechtenstein
Schweden
Estland
Litauen
Slowakei
Finnland
Luxemburg
Slowenien
Frankreich
Malta
Spanien
Griechenland
Niederlande
Tschechische Republik
Grossbritannien
Norwegen
Ungarn
Irland
Österreich
Zypern
Island

Keine Kontrollfahrt nötig für Kat. A und B
Wenn du den Führerausweis aus einem dieser Länder besitzt, dann kannst du die Kategorien A (Motorrad) und B (Auto) ohne Kontrollfahrt umschreiben lassen:

Andorra
Marokko
Singapur
Australien
Monaco
Taiwan*
Israel
Neuseeland
Tunesien
Japan
San Marino
USA
Kanada
Südkorea
*gilt nur für die Kategorien A1 und B

Gesuchsformular einreichen:

Damit du dich in der Schweiz für eine Kontrollfahrt anmelden kannst, musst du ein Gesuchsformular einreichen. Je nach Wohnkanton ist es unterschiedlich, deshalb informiere dich bitte beim deinem kantonalen Strassenverkehrsamt. In den meisten Fällen findest du das Gesuchsformular online unter dem Namen «Gesuch für Umtausch eines ausländischen Führerausweises» auf der Webseite des Strassenverkehrsamts.

Achtung: Für Kontrollfahrten in Schwyz, bitte vorgängig mit mir in Verbindung setzten, damit wir zusammen mit dem Verkehrsamt einen Termin finden können.
Normal hast du in Schwyz ab einreichen des Gesuchsformular eine Terminfrist von ca. 2 Wochen.

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