Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines:

  • Der Fahrschüler muss pünktlich am mit dem Fahrlehrer vereinbarten Treffpunkt erscheinen.

  • Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen, inklusive am Prüfungstag!
  • Der Konsum von Alkohol, Drogen und Medikamenten, die die Fahrfähigkeit beeinflussen, ist vor und während des Fahrunterrichts nicht gestattet. (Es gilt 0,0 Promille). Bei Widerhandlungen lehnen wir jede Haftung ab. Versicherungsregress und Verzeigung bleiben vorbehalten.
  • Bußen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen zu Lasten des Schülers.

 

Abmeldung:

  • Absagen oder Änderungswünsche müssen mindestens 1 Werktag vor dem vereinbarten Termin gemeldet werden.
  • Bei Verhinderung, Verspätung oder im Krankheitsfall ist der Fahrlehrer sofort telefonisch zu kontaktieren. (Bei Krankheit ist ein Arztzeugnis obligatorisch).
  • Fehlende oder nicht termingerechte Abmeldungen werden mit dem vollen Lektionspreis verrechnet.
  • Vom Arbeitgeber verursachte Verspätungen oder kurzfristige Absagen werden mit dem vollen Lektionspreis verrechnet (oder der Arbeitgeber soll die Fahrstunde übernehmen).

 

Administrationsbeitrag:

  • Die einmalige Beteiligung von CHF 120.00 am Administrationsaufwand der Muggel Drive Fahrschule ist obligatorisch. Wechselt ein Fahrschüler zu einer anderen Fahrschule, wird der Administrationsbeitrag nicht rückerstattet.
  • Grobfahrlässig verursachte Schäden sind nicht versichert (z.B. Abbrechen von Spiegeleinstellungshebeln (elektrisch), Knopf von Handbremse mit Gewalt zerstören, Schlüssel abbrechen im Zündschloss usw.).

 

Kosten, Bezahlung und Rückerstattung:

  • Es gibt keine Rückerstattung von nicht bezogenen Leistungen und sie sind nicht übertragbar auf andere Personen.
  • 1 Fahrlektion dauert 50 Minuten, 2 Lektionen (Doppellektionen) dauern 100 Minuten. Je nach Thema der Lektion sind 100 Minuten erforderlich.
  • Ausstehende Beträge müssen zu Beginn des nächstfolgenden Termins beglichen werden, ansonsten fällt die Fahrstunde bei voller Verrechnung aus.
  • Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Prüfungstermin widrigenfalls auch kurzfristig und kostenpflichtig zu annullieren, wenn nicht alle Schulden bis dahin beglichen sind.
  • Allfällige Mahngebühren, Betreibungs- und Gerichtskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
  • Der Gerichtsstand ist Luzern.

 

Der Auszubildende anerkennt hiermit die oben aufgeführten Vertragsbedingungen.

Spiegelverkehrter Bild-Button am Bildschirmrand
WhatsApp Link